Rechtsanwalt Kai Frahnke
Schloßstrasse 2
22041 Hamburg
Montags bis Donnerstags:
9:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags:
9:00 bis 14:00 Uhr
Die Höhe der anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten.In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.
Erstberatung
Für Verbraucher, also Privatpersonen beträgt die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 RVG maximal € 190,00.
Gesetzliche Gebühren
Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände.Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.
Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
Sie haben noch Fragen oder möchten gern dazu einen kostenfreien Termin vereinbaren?
Rufen Sie uns an unter 040-22944519 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.
|
|
|