Rechtsanwalt Kai Frahnke
Schloßstrasse 2
22041 Hamburg
Montags bis Donnerstags:
9:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags:
9:00 bis 14:00 Uhr
Ich vertrete Sie in allen Gebieten des Arbeitsrechts, namentlich in allen Bereichen des individuellen und des kollektiven Arbeitsrechts. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht bin ich regelmäßig mit einer Vielzahl arbeitsrechtlicher Fragestellungen befasst und werte ständig die in diesem Bereich vielfältig ergehende aktuelle Rechtsprechung aus. Ich vertrete sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer. Die Beratung von Arbeitgebern umfasst neben der arbeitsgerichtlichen Vertretung auch die intensive Beratung vor arbeitsrechtlichen Maßnahmen, namentlich einer Kündigung, sowie im Hinblick auf das Vertragswesen. So berücksichtigen viele Arbeitsverträge nicht die laufende Rechtsprechung der Arbeitsgerichte und beinhalten damit nicht unerhebliche rechtliche Risiken. Arbeitnehmer vertrete ich in sämtlichen arbeitsrechtlichen Bereiche, neben Kündigungsverfahren umschließt dies etwa alle Fragestellung rund um das Zeugnis und Vertragsprüfungen.
Daneben vertrete ich auch Personalberater und mit bin den sich auf diesem besonderen Gebiet ergebenden Fragestellungen, etwa der Zulässigkeit von Abwerbungen, gut vertraut.
Gerne stehe ich mit meiner Expertise Kollegen und Kolleginnen als Unterbevollmächtigter für Terminsvertretungen vor dem Arbeitsgericht Hamburg und dem LAG Hamburg zur Verfügung.
Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Banken und freien Anlageberatern. Dies umfasst alle Fragestellungen rund um die üblichen Bankengeschäfte, wie etwa den Zahlungsverkehr und die Darlehensgewährung, insbesondere bei Verbraucherdarlehensverträgen. Ich berate Sie und setzte Ihre Interessen darüber hinaus auch in dem Bereich des Kapitalanlagerechtes durch. Als Bankkaufmann kann ich zielgerichtet Fehlberatungen identifizieren und Ihre sich hieraus ergebenden Ansprüche effektiv geltend machen.
Ich vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen des Vertragsrechtes. Dies umfasst insbesondere Fragestellungen bei Kaufverträgen, Werkverträgen und Mietverträgen sowie allgemeine zivilrechtliche Fragestellungen. Auch bei handelsrechtlichen Fragestellungen berate ich Sie gern, dies umfasst auch das Handelsvertreterrecht und das Maklerrecht.
Ich vertrete zielgerichtet Ihre Interessen auf dem Gebiet des Versicherungsrechtes. Dies umfasst insbesondere die fristgerechte Geltendmachung von Leistungsansprüchen oder Schadensersatzansprüchen und beinhaltet gegebenenfalls auch die Überprüfung der Zulässigkeit von konkreten Versicherungsbedingungen. Gern setzte ich mich auch mit Ihrer Rechtsschutzversicherung auseinander und übernehme die Korrespondenz im Rahmen der Mandatsbetreuung.
Ich vertrete Ihre zivilrechtlichen Interessen in allen Fragen in Zusammenhang mit Verkehrsunfällen. Dies schließt die erste Korrespondenz mit den betroffenen Versicherern genauso mit ein wie die Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Schadensersatzansprüche unter Ermittlung sämtlicher denkbaren Schadensersatzpositionen.
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