Rechtsanwalt Kai Frahnke
Schloßstrasse 2
22041 Hamburg
Montags bis Donnerstags:
9:00 bis 12:30 Uhr und
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitags:
9:00 bis 14:00 Uhr
Neben allgemeinen bankrechtlichen Fragestellungen berate ich meine Mandanten in allen Bereichen des Kapitalanlagerechtes.
Es gibt eine Fülle von Kapitalanlageprodukten, deren Funktionsweise für viele Anleger nur schwer zu verstehen sind und deren Risiken häufig nur schwer abschätzbar sind. Dies gilt etwa für Zertifikate oder geschlossene Fondsbeteiligungen. Eine Bank oder ein freier Anlageberater ist jedoch zu einer anleger- und objektgerechten Beratung verpflichtet. Dies umfasst auch eine Aufklärung über Rückvergütungen, die eine Bank sogar ungefragt schuldet (sog. Kick-Back-Rechtsprechung des BGH).
Ich Prüfung auf Grundlage meiner Prozesserfahrungen jeden Einzelfall individuell und setzte gegebenfalls die Ansprüche meiner Mandanten außergerichtlich oder gerichtlich unter Beachtung der auf diesem Gebiet bestehenden vielfältigen Rechtsprechung durch.
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